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Es gilt im gesamten Umfang des Deutschen Reiches die bisher nie rechtskräftig außer Kraft gesetzte Reichsverfassung vom 16. April 1871, letzter Änderungsstand 28.10.1918, inklusiv den bis zum 28.10.1918 geltenden Gesetzen und alle erlassenen Gesetze und Anordnungen durch das
Reichspräsidium. Zu berücksichtigen sind alle in diesem Reichs-Anzeiger veröffentlichten Gesetzesänderungen, -ergänzungen, oder Außerkraftsetzungen. Gesetze der BRD, anderer selbsternannter Gruppen oder sogenannter Reichsregierung, haben keine staatsrechliche und verfassungskonforme Rechtskraft und sind "de jure" als NICHTIG zu bewerten.
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